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   LSG Bayern, 26.07.2017 - L 4 KR 398/15   

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https://dejure.org/2017,31908
LSG Bayern, 26.07.2017 - L 4 KR 398/15 (https://dejure.org/2017,31908)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2017 - L 4 KR 398/15 (https://dejure.org/2017,31908)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - L 4 KR 398/15 (https://dejure.org/2017,31908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Erstattung der Kosten für eine Brustoperation; Kosten einer selbstbeschafften Leistung; Notwendige Krankenhausbehandlung; Anforderungen an einen Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine zweite ...

  • rewis.io

    Kostenerstattung für eine Brustoperation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine zweite Brustkorrekturoperation

  • rechtsportal.de

    SGB V § 13 Abs. 3 S. 1; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an einen Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine zweite Brustkorrekturoperation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2017 - L 4 KR 398/15
    Das SG hat zu Recht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 19/07 R) ausgeführt, dass nicht jede Anomalität genügt, um von einer Entstellung ausgehen zu können.

    Operationen am - krankenversicherungsrechtlich gesehen - gesunden Körper, die psychische Leiden beeinflussen sollen, sind nicht als "Behandlung" im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB V zu werten, sondern vielmehr der Eigenverantwortung der Versicherten zugewiesen (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 19/07 R).

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - IVF - ICSI -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2017 - L 4 KR 398/15
    Der Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2013, B 1 KR 8/12 R).
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